Solarprojekt Lessing-Gymnasium Norderstedt

LessSolar e.V.



Mit der Errichtung unserer PV-Solaranlage ist gleichzeitig ein kleines "Unternehmen" zur Lieferung von Energie entstanden. Solch ein Unternehmen muss eine Leitung haben, die alle Bau- und Betriebsbelange koordiniert und für das Unternehmen verantwortlich zeichnet.

Alle diese organisatorischen, technischen und natürlich auch finanziellen Angelegenheiten darf und kann eine Schule nicht wahrnehmen. Aus diesem Grund wurde am 8. Juni 2000 von 13 Schülern und Lehrern der gemeinnützige Verein LessSolar e.V. gegründet, der juristisch als Betreiber unserer Solaranlage auftritt. Inzwischen sind dem Verein weit über 100 Schüler, Eltern, Lehrer und weitere "Sympathisanten" beigetreten ...

Mit der ehemaligen Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein Heide Simonis, dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Wolfgang Clement und der ehemaligen Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann sind seit dem 3. Oktober 2001 sogar einige ganz prominente dabei!    

Auszug aus der Satzung

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§2 Zweck
Der Verein fördert erstens die Jugendarbeit, im Speziellen den Zweck der Umwelterziehung, verknüpft mit praktischen Umweltprojekten. Verwirklicht werden soll dies insbesondere durch den Bau und Betrieb einer Solaranlage und anderer regenerativer Energieerzeugungsanlagen als Anschauungs- und Studienprojekt vor Ort für die schulische und außerschulische Bildungs- und Erziehungsarbeit. Der Verein will zweitens die Finanzierung und Wartung der Photovoltaikanlage auf dem Schuldach des Lessing-Gymnasiums in Norderstedt sichern und koordinieren. Er ist konfessionell ungebunden und enthält sich jeglicher Parteipolitik.

§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Sie erhalten auch bei ihrem Ausscheiden oder im Falle der Auflösung des Vereins keine Zahlungen aus dem Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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§13 Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Stadt Norderstedt mit der Verpflichtung zu, es für gemeinnützige Zwecke zu Gunsten der Schüler des Lessing-Gymnasiums Norderstedt zu verwenden.

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zuletzt aktualisiert am 13.09.2013